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Dürfen Kabelenden mit Lüsterklemmen oder Wagoklemmen gesichert werden?

vorliegt. Betrachtet werden müssen z. B. Luft- und Kriechstrecken, Staubbelastung, Feuchtigkeit, mechanische Belastungen, Eindringen von Fremdkörpern, etc.. Eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist diesbezüglich durchzuführen, um nachteilige Belastungen zu ermitteln. Die Inhalte der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...

Stand: 05.06.2020

Dialog: 24016