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Müssen Elektrofahrzeuge bei Wartungsarbeiten in der Werkstatt mit einem Schild, Anhänger o. ä. gekennzeichnet sein?

): Bei nichtelektrotechnischen Arbeiten (z. B. Auffüllen von Betriebsstoffen, Reifenwechsel), bei denen auch durch Fehlverhalten oder Unachtsamkeit (Beschädigung umliegender Bauteile) keine elektrische Gefährdung zu erwarten ist, kann auf eine Kennzeichnung verzichtet werden. Bei allen anderen Arbeiten ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung die Erfordernis der Kennzeichnung. Besonders für Arbeiten an unter Spannung ...

Stand: 16.04.2025

Dialog: 44101