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Sind wir verpflichtet, Verladegestelle für Stahlrohre, Aluprofile etc. dahingehend zu prüfen, ob entsprechende Kennzeichnungen vorhanden sind?

Verladegestelle (wie auch Paletten, Langgutpaletten, Gitterboxpaletten, Stapelwannen, etc.) gehören zu den Lagergeräten. An Lagergeräten müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:Hersteller, Einführer oder Betreiber,Baujahr,Tragfähigkeit.Da Lagergeräte stark beansprucht werden, müssen sie regelmäßig überwacht werden. Werden durch Versender oder Annehmer Mängel festge ...

Stand: 29.04.2022

Dialog: 25957