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Müssen für Maschinen, die vor dem 1.1.1993 als Neuanlagen gekauft wurden, Typenschilder und Betriebsanleitungen vorhanden sein?

in der Praxis erprobt wurden, heranzuziehen. Für Maschinen, die nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst wurden, also vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Betrieb waren, sind insbesondere zur Beurteilung des Standes der Technik die Vorschriften der §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. In diesen Vorschriften sind die Anforderungen des Anhangs I und II ...

Stand: 26.12.2015

Dialog: 25623