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Ist die Beauftragung der DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb unter Nr. 3.4 Qualifizierung und Beauftragung die selbe Beauftragung wie in Nr. 8 Prüfungen?

von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb. Die Beauftragung der Beschäftigten und die Beauftragung der zur Prüfung befähigten Personen stehen in unterschiedlichen Paragraphen der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 7 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt ...

Stand: 15.03.2022

Dialog: 43647