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Müssen für Maschinen, die vor dem 1.1.1993 als Neuanlagen gekauft wurden, Typenschilder und Betriebsanleitungen vorhanden sein?

Da es sich hier um einen formalen Mangel handelt, kann die Maschine weiterbetrieben werden. Bei Altmaschinen waren auf dem Typenschild in der Regel die wichtigsten Leistungsdaten dokumentiert. Bei Verlust des Typenschildes sollte der jetzige Betreiber ein "Ersatz"-Typenschild anbringen, soweit die notwendigen Informationen vorhanden sind. Es ist darauf zu achten, dass keine Symbole, z. B. das CE ...

Stand: 26.12.2015

Dialog: 25623