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Müssen Betriebsanleitungen für Fahrzeughebebühnen in der Sprache des Landes verfasst werden, in dem die Hebebühne verkauft wird oder reicht eine Anleitung in englischer Sprache?

sein. Die Sprachfassungen, für die der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die Verantwortung übernimmt, müssen mit dem Vermerk „Originalbetriebsanleitung“ versehen sein.b) Ist keine Originalbetriebsanleitung in der bzw. den Amtssprachen des Verwendungslandes vorhanden, hat der Hersteller oder sein Bevollmächtigter oder derjenige, der die Maschine in das betreffende Sprachgebiet einführt, für eine Übersetzung in diese ...

Stand: 30.05.2017

Dialog: 17361