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Ist ein Hochspannungsmast ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs. 1 BetrSichV?

nicht vom Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung erfasst. Persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherungsmittel fallen unter die PSA-Benutzungsverordnung. Gleichwohl sind für Arbeiten an und auf Strommasten die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere §§ 5 und 6 Gefährdungsbeurteilung zu beachten. ...

Stand: 04.05.2017

Dialog: 2268