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Ist ein vom Arbeitgeber zu Dienstfahrten für seine Arbeitnehmer zur Verfügung gestelltes Kfz ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV?

Gemäß der Begriffsdefinition der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel im Sinne der Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Ein Kfz, welches ein Arbeitgeber bei der Arbeit zur Verfügung stellt, erfüllt den Begriff des Arbeitsmittels im Sinne der BetrSichV, d.h., mögliche Gefährdungen sind in die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 4564