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Fallen die Trafostationen und Umspannanlagen eines Versorgungsnetzbetreibers unter die Betriebssicherheitsverordnung?

. Die BetrSichV ist dann auf Arbeitsmittel anzuwenden, wenn diese durch  Arbeitgeber bereitgestellt oder durch Beschäftigte bei der Arbeit benutzt werden. Stehen also die angesprochenen Trafostationen und Umspannanlagen im direkten Zusammenhang mit der Arbeit, ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (Insbesondere Gefährdungen ermitteln, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst ...

Stand: 30.05.2017

Dialog: 14072