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Gilt die Betriebssicherheitsverordnung auch für kleine Handwerksbetriebe? Ab wann ist ein Explosionsschutzdokument erforderlich?

ein explosionsgefährdeter Bereich vorliegt, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt auch auf kleinere Handwerksbetriebe. Wenn ein explosionsgefährdeter Bereich vorliegt, muss der Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, also auch ein kleinerer Handwerksbetrieb, ein Explosionschutzdokument erstellen. ...

Stand: 04.05.2019

Dialog: 2179