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Fallen Unterstellböcke unter Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung "Besondere Vorschriften zum Heben von Lasten? Welche Prüffristen sind hier vorgeschrieben?

im Sinne der BetrSichV. Allerdings fällt dieser nicht unter Anhang 1 Nr. 2 BetrSichV, da Unterstellböcke nicht zum Heben von Lasten dienen, sondern diese nur auf einer gleichen Höhe halten. Gestützt wird diese Interpretation durch den Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie. Dort wird unter § 40 analog ausgeführt, dass Geräte, die nicht zum Heben einer Last dienen, sondern diese nur ...

Stand: 18.02.2021

Dialog: 24098