Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Benötigt man für ein Spirituosenlager von 1.500.000 l eine Erlaubnis gemäß § 18 BetrSichV?

von mehr als 10 000 Litern gelagert werden, soweit dieser Räume oder Bereiche nicht zu Anlagen nach den Nummern 5 bis 7 gehören, der Erlaubnis. Unter entzündbaren Flüssigkeiten sind solche mit Stoffeigenschaften nach Anhang 1 Nummer 2.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu verstehen, sofern sie einen Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius haben. Da die genannten Spirituosen offensichtlich die o. g ...

Stand: 12.04.2017

Dialog: 28808