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Sind die Mengen an entzündbaren Flüssigkeiten in Aerosolverpackungen bei > 10.000 l von der Erlaubnispflicht nach BetrSichV betroffen?

„Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung“ wird im Kapitel E 18 „Erlaubnispflicht“ die Frage E 18.1 zu § 18 Abs. 1 Nr. 4 „Gesamtrauminhalt“ beantwortet:„Frage:Wie ist der Gesamtrauminhalt der gelagerten entzündbaren Flüssigkeiten zu ermitteln?Antwort:Bei der Lagerung in ortsfesten Behältern ist der mögliche, bei der Lagerung in ortsbeweglichen Behältern der vorgesehene Rauminhalt aller Behälter ...

Stand: 09.07.2022

Dialog: 43680