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Gelten normale Treppen als Arbeitsmittel i S. d. BetrSichV? Ist für Treppen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

Nein, normale Treppen gelten nicht als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine Gefährdungsbeurteilung ist dennoch zu erstellen, da die Treppen in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fallen (s. § 3 ArbStättV).  Insbesondere sind die Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und die ASR A1.8 "Verkehrswege" mit in die Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 31.01.2019

Dialog: 29194