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Sind die Mengen an entzündbaren Flüssigkeiten in Aerosolverpackungen bei > 10.000 l von der Erlaubnispflicht nach BetrSichV betroffen?

, liegt eine Erlaubnispflicht vor.Auch die Broschüre der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) „Gefahrstoffe sicher lagern“ (Stand: Dezember 2021) bestätigt die Erlaubnispflicht für Lageranlagen ab 10.000 Liter sofern es sich um Spraydosen mit leicht oder extrem entzündbaren Flüssigkeiten handelt.Ergänzender Hinweis:Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 enthalten in Abschnitt 11 besondere ...

Stand: 09.07.2022

Dialog: 43680