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Müssen unsere Techniker nach BetrSichV auch bestellt/befähigt werden?

die Anforderungen an die befähigte Person im Anhang 2, Abschnitt 3 (Explosionsgefährdungen) Nr. 3 (befähigte Personen) der BetrSichV und die Nr. 3.1 der TRBS 1203 berücksichtigt werden. Für bestimmte Prüfaufgaben (Anh. 2 Abschn. 3, Nr. 4.2 BetrSichV) muss die befähigte Person nach Nr. 3.2 über eine behördliche Anerkennung verfügen. Der Arbeitgeber kann nur einen Beschäftigten mit der Prüfung eines Arbeitsmittels ...

Stand: 17.12.2018

Dialog: 42540