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Ist eine Produktionsanlage, z.B. eine Abfüllanlage für Getränke, ein Arbeitsmittel (Anlage) im Sinne der BetrSichV?

der Abfüllanlage steht in direktem Zusammenhang mit der zu verrichtenden Arbeit (Bedienen / Benutzen). Es handelt sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, wenn sie vom Arbeitgeber zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird. Für derartige Produktionsanlagen gelten demnach die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. ...

Stand: 30.05.2017

Dialog: 9147