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Müssen Betriebsanleitungen für Fahrzeughebebühnen in der Sprache des Landes verfasst werden, in dem die Hebebühne verkauft wird oder reicht eine Anleitung in englischer Sprache?

Sprache(n) zu sorgen. Diese Übersetzung ist mit dem Vermerk „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ zu kennzeichnen.(...)"Somit muss die Betriebsanleitung in der Sprache des jeweiligen Mitgliedsstaates, in dem die Maschine (hier: die Fahrzeughebebühne) verkauft wird, verfasst werden. ...

Stand: 30.05.2017

Dialog: 17361