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Wie wirkt die BetrSichV (2015) auf Fahrzeuge als Arbeitsmittel ein?

dieser Voraussetzungen und die Schutzmaßnahmen, die auch die zu 1) genannten Prüffristen beinhalten, zu dokumentieren.Die §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung finden in diesem Fall keine Anwendung.Auf die Informationen in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge (bisher BGV D 29) weisen wir hin. In den Durchführungsanweisungen zu § 57 Abs. 1 dieser Vorschrift wird ausgeführt ...

Stand: 28.06.2015

Dialog: 24174