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Gibt es eine Vorgabe, wie ein Gaslager gekennzeichnet werden muss?

Die Kennzeichnung eines Gaslagers hängt von den dort gelagerten Gasen und sonstigen Tätigkeiten ab, wie z. B. Umschlag mit Flurförderzeugen oder z. B. Abfülltätigkeit. Im Rahmen einer Gefährdungsermittlung ist zu prüfen, ob es sich um brennbare, brandfördernde oder giftige bzw. den Luftsauerstoff verdrängende Gase handelt. In der nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - bzw. § 6 ...

Stand: 11.09.2014

Dialog: 21932