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Gibt es eine Vorgabe, wie ein Gaslager gekennzeichnet werden muss?

an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" wird unter Nr. 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Abs. 2 folgende Anforderung gestellt: "(1) ... (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz ...

Stand: 11.09.2014

Dialog: 21932