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Bei Ex-Schutz-Themen bzw. Zoneneinteilungen wird immer mal wieder davon gesprochen, nach einer Zone 2 einen Brandschutzbereich, eine Feuerschutzzone bzw. einen Schutzbereich auszuweisen! Wo kommt das her?

Generell bedeutet der Umgang mit entzündlichen Flüssigkeiten, dass zunächst potenziell eine Brandgefährdung gegeben ist. Die erforderlichen Maßnahmen bei bestehenden Brand- und Explosionsgefährdungen werden in § 11 Gefahrstoffverordnung (GefStofV) geregelt. Da die Explosion stets nur eine besonders effektive Form des Brennens darstellt, müssen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, vom Arbeitgebe ...

Stand: 10.10.2020

Dialog: 43306