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Was ist bei der Begehung eines mit Stickstoff inertisierten Eisenbahnkesselwagens für Kohlenwasserstoffe zu beachten?

und welche Schutzmaßnahmen dementsprechend nötig sind, muss der Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln (§§ 6 ff. Gefahrstoffverordnung). Hierbei sollte er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist neben den Sicherheitsdatenblättern der Kohlenwasserstoffe und des Inertgases u.a ...

Stand: 27.03.2021

Dialog: 4404