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Muss eine Explosion unbekannter Ursache an einer Anlage in einem chemo-technischen Betrieb gemeldet werden? Wenn ja, wem?

Die Benutzung von Arbeitsmitteln und der Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Schutzzonen) wird in Deutschland u.a. durch die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV geregelt. Speziell für die überwachungsbedürftigen Anlagen bestehen im Abschnitt 3 der BetrSichV besondere Vorschriften. Unter anderem die Pflicht jeden Unfall (Persone ...

Stand: 02.08.2017

Dialog: 3823