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Wann benötige ich im Unternehmen einen Explosionsschutzbeauftragten?

Ein besonderer Beauftragter für den Explosionsschutz (Ex - Beauftragter) wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht gefordert. Entsprechend § 6 Absatz 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes verantwortlich.In der Praxis muss der Ersteller eines Explosionsschutzdokumentes (als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bezgl. Brand ...

Stand: 29.04.2020

Dialog: 43145