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Müssen auch bereits nach ATEX gekennzeichnete explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel alle 3 Jahre geprüft werden?

Die ATEX-Kennzeichnung auf einem explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmittel sagt aus, dass dieses in einem vom Anlagenbetreiber als Ex-Zone eingestuften Bereich betrieben werden darf und vom Hersteller zu diesem Zweck in Verkehr gebracht wurde. Je nach Gerätekategorie benötigen Betriebsmittel für den Einsatz in Ex-Zonen eine EG-Baumusterprüfung oder eine Konformitätserklärung durch den Hers ...

Stand: 24.09.2019

Dialog: 16284