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In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

wirksam sind und das Instandhaltungskonzept nach Nummer 5.4 wirksam ist. Zusätzlich ist bei Anlagen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 8 zu prüfen, ob die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz eingehalten sind. Mit Ausnahme der Anlagen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 8 dürfen die Prüfungen auch von einer zur Prüfung befähigten Person nach Nummer 3.3 durchgeführt werden." Hier der Wortlaut ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077