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Was ist konkret mit "Prüfung der Funktionsfähigkeit" und "Prüfung der Wirksamkeit" einhergehend mit dem Ex-Schutz und der Explosionssicherheit zu verstehen?

den gesetzlichen Anforderungen und dem Realfall soweit wie möglich prüfbar im Betrieb nachzuprüfen und nachvollziehbar zu dokumentieren.Die "Überprüfung der Wirksamkeit", genau: "Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen" erfolgt gemäß Abschnitt 1 TRBS 1201 im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und deren regelmäßiger Überprüfung. Beide Überprüfungen werden gem. § 4 Absatz (5) BetrSichV in Verbindung ...

Stand: 12.11.2022

Dialog: 43732