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Welche Prüfungen sowie technisch-organisatorischen Maßnahmen sind vor Inbetriebnahme einerAnlage in einem explosionsgefährdeten Raum erforderlich)

durchzuführen. Das gilt unabhängig davon, wie oft eine derartige Anlage in Funktion ist, weil diese stets den sicheren bestimmungsgemäßen Betrieb nach dem Stand der Technik (§ 2 Abs. (10) BetrSichV) zu gewährleisten hat. Insoweit kommt hier nach dem oben zitierten Tenor des Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV der Prüfperson eine Garantenstellung für die Korrektheit der Prüfung zu. ...

Stand: 04.04.2018

Dialog: 42219