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Was ist konkret mit "Prüfung der Funktionsfähigkeit" und "Prüfung der Wirksamkeit" einhergehend mit dem Ex-Schutz und der Explosionssicherheit zu verstehen?

der sicherheitstechnischen Arbeitsmittelprüfung die Feststellung, dass die bestimmungsgemäße Verwendung des zu prüfenden Arbeitsmittels im Normalbetrieb ohne Gefährdung für Beschäftigte (und ggf. Dritte) hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Immissionsschutzes) nach dem "Stand der Technik" (§ 2 Absatz (19 BetrSichV) möglich ist. Hierzu ist ein Soll-/Ist-Abgleich zwischen ...

Stand: 12.11.2022

Dialog: 43732