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Welcher Personenkreis darf Explosionsschutzdokumente erstellen?

werden, Ansprechpersonen sind hier die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die zuständigen staatlichen Ämter, sowie privatwirtschaftliche Beratungsinstitutionen.[...]"Die DGUV Information 213-106 legt im Abschnitt 5 „Erstellung des Explosionsschutzdokumentes" Folgendes fest.„[...]Die Verantwortung für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes liegt bei der Unternehmensleitung. Die Unternehmensleitung ...

Stand: 24.10.2023

Dialog: 43821