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Inwieweit muss das Explosionsschutzdokument geändert werden, wenn es sich auf die Gefahrstoffverordnung statt auf die Betriebssicherheitsverordnung bezieht?

und/oder Betriebsweisen entsprechend dem "Stand der Technik" nach § 2 (10) BetrSichV nicht sicher zu verhindern ist, erfolgt die Umsetzung des intergierten Explosionsschutzkonzepts mit Zoneneinteilung und Einsatz von elektrischen und nichtelektrischen Arbeitsmitteln mit Eignung für den Einsatz in geA (2014/34/EU bzw. ex 94/9/EG).Die erforderlichen Prüfungen sind in der BetrSichV verblieben. Die Betriebsmittel nach 2014 ...

Stand: 24.09.2015

Dialog: 24829