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Muss ein Explosionsschutzdokument regelmäßig erneuert werden?

Das Explosionsschutzdokument ist Bestandteil der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 6 GefStoffV i.V.m. § 3 BetrSichV). Aus dem Explosionsschutzdokument muss gemäß § 6 Abs.9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) insbesondere hervorgehen:1. dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,2. dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die ...

Stand: 25.01.2021

Dialog: 42250