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Wie ist die Formulierung "besonders auszuweisen" in Bezug auf das Explosionsschutzdokument auszulegen?

Die vom Verordnungsgeber gewählte Begrifflichkeit "besonders auszuweisen" bedeutet in diesem Zusammenhang tatsächlich das gesonderte Zusammenfassen der für den Explosionsschutz relevanten Zahlen, Daten und Fakten in einem gesonderten als Explosionsschutzdokument deklarierten Prozess, mit allen erforderlichen produktsicherheitsrelevanten und arbeitsschutzrelevanten Dokumenten und Prüfberichten usw. ...

Stand: 25.11.2020

Dialog: 43346