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Inwieweit muss das Explosionsschutzdokument geändert werden, wenn es sich auf die Gefahrstoffverordnung statt auf die Betriebssicherheitsverordnung bezieht?

Grundsätzlich ist der Auffassung zuzustimmen, dass das Explosionsschutzdokument von § 6 BetrSichV in den § 6 GefStoffV übernommen worden ist und damit ggf. Teil bzw. Auswuchs der gefahrstoffrechtlichen Gefährdungsbeurteilung geworden ist. Hintergrund ist, dass die Explosionsgefährdungen von der Verwendung bestimmter Gefahrstoffe abhängig ist. Die Gefährdungen gehen also nicht erstlinig von Arbeits ...

Stand: 24.09.2015

Dialog: 24829