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Inwieweit muss mögliches menschliches Fehlverhalten in der Gefährdungsbeurteilung oder Exschutz-Dokument berücksichtigt werden?

Fehlgebrauch gehört und eher mit anderen geeigneten Mitteln (z.B. Überwachung und Kontrolle der Arbeiten, geeignete Arbeitsanweisungen, Arbeitsfreigabeverfahren oder ggf. arbeitsrechtlich) zu bewältigen sind.Eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung für KFZ-Betriebe finden sie unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/_functions ...

Stand: 22.01.2015

Dialog: 4548