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Inwieweit muss das Explosionsschutzdokument geändert werden, wenn es sich auf die Gefahrstoffverordnung statt auf die Betriebssicherheitsverordnung bezieht?

von Arbeitsmitteln aus. Die Erstellung des Explosionsschutzdokumentes wird nach dem geltenden Recht immer dann erforderlich, wenn gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (geA) nicht sicher verhindert werden kann. Die zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach der Rangfolge der Schutzmaßnahmen (Stichwort "S-T-O-P"-Prinzip). Nur für den Fall, dass geA durch Substitution oder sichere Verfahren ...

Stand: 24.09.2015

Dialog: 24829