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Inwieweit muss mögliches menschliches Fehlverhalten in der Gefährdungsbeurteilung oder Exschutz-Dokument berücksichtigt werden?

Fehlgebrauch.Die Explosionsrisiken sind in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Von Bedeutung sind:- die eingesetzten Arbeitsmittel,- die baulichen Gegebenheiten,- die verwendeten Stoffe,- die Arbeits- und Verfahrensbedingungen und- die möglichen Wechselwirkungen untereinander sowie mit dem Arbeitsumfeld."Daraus läßt sich ableiten, dass absichtliches falsches Handeln nicht zu dem vernünftigerweise vorhersehbaren ...

Stand: 22.01.2015

Dialog: 4548