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Welcher Personenkreis darf Explosionsschutzdokumente erstellen?

die Gefährdungsbeurteilung durchführen und was ist hinsichtlich des Explosionsschutzes zu beurteilen?" lautet wie folgt:„Die Gefährdungsbeurteilung ist von der Unternehmensleitung fachkundig durchzuführen. Ist die Unternehmens­leitung selbst nicht fachkundig, muss sie sich fachkundig beraten lassen. Fachkundig in Bezug auf den Explosionsschutz können beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit sein, die sich näher ...

Stand: 24.10.2023

Dialog: 43821