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Muss ein Explosionsschutzdokument regelmäßig erneuert werden?

der Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen sind.Feste Überprüfungsintervalle sind für das Explosionsschutzdokument nicht vorgeschrieben. Es ist wie die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Es ist umgehend zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen oder neue Informationen dies erfordern (§ 6 Abs.10 GefStoffV).Auf den Anhang 2 Ziff. 4 und 5 der BetrSichV ...

Stand: 25.01.2021

Dialog: 42250