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Muss der Staub in Fahrzeuglackierkabinen im Explosionsschutzdokument betrachtet werden?

Kunstharzanteil haben und die deshalb grundsätzlich explosibel sein können.Ist die Frage zu bejahen, ist allerdings zu prüfen, an welchen Stellen tatsächlich explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge entstehen kann. In den Abluftleitungen zum Staubabscheider hin wird dies - eine richtige Dimensionierung vorausgesetzt - nicht zu bejahen sein. Anders sieht es im Staubsammelgefäß ...

Stand: 16.01.2020

Dialog: 4053