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Muss für eie Gasflaschenlager (im Gebäude oder im Freien) ein Explosionsschutzdokument erstellt werden?

. Die Abmessung des Schutzbereiches ergeben sich aus Absatz 4 der TRGS 510. Die Abmessungen der Schutzbereiche betragen für ortsbewegliche Druckgasbehälter bei Lagerung in Lagerräumen 2 m in jede Richtung. Bei Gasen schwerer als Luft kann der Schutzbereich nach oben auf 1 m verkürzt werden. Im Freien können die Abmessungen der Schutzbereiche halbiert werden. Bei Lagerräumen mit einer Grundfläche ≤ 20 m2 ...

Stand: 29.10.2019

Dialog: 23056