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Müssen wir ein komplettes Gebäude aufgrund von Rußablagerungen auf unzugänglichen Flächen der Ex-Zone 22 zuordnen?

explosionsfähige Atmosphäre entsteht. Andererseits kann durch Absetzen eines Teiles des aufgewirbelten Staubes, dessen Konzentration zunächst oberhalb der oberen Explosionsgrenze lag, ebenfalls eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen. So ist in Gegenwart abgelagerter brennbarer Stäube stets mit Explosionsgefahr zu rechnen.Sofern dieses Szenario nicht mit Sicherheit durch bauliche und/oder technische Maßnahmen ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22188