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Wie sind die Vorgaben zur Verwendung von Handys oder Tablets in einem Lacklager?

müssen sie entsprechend gekennzeichnet sein. Neben den Kennzeichnungsbestandteilen wie CE-Zeichen und sechseckigem Ex-Zeichen muss die Kennzeichnung auch die Gerätegruppe (Gruppe I für Bergbau, Gruppe II für sonstige Ex-Bereiche), die Gerätekategorie und den Kennbuchstaben (Buchstabe G für explosionsfähige Gas-, Dampf-, Nebel-, Luft-Gemische, Buchstabe D für explosionsfähige Atmosphären im Zusammenhang mit Staub ...

Stand: 20.01.2021

Dialog: 43363