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Wie groß ist die potentielle Gefahr, dass durch Nabendynamos von Fahrrädern eine explosionsfähige Atmosphäre zur Explosion gebracht wird?

werden darf, kann im Regelfall nur der Hersteller beurteilen. Sofern die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen eingeteilt wurden, sind dort entsprechend der Zoneneinteilung Geräte der jeweiligen unter Nr. 1.8 Anhang I Nr. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgeführten Kategorie zu verwenden. Der Nabendynamo kann ein solches Gerät sein. Entspricht er der jeweiligen Kategorie, kann er in der jeweiligen ...

Stand: 16.10.2019

Dialog: 42861