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Müssen erdgasführende Rohrleitungen auf dem Werksgelände, z. B. als Rohrleitung auf der Rohrbrücke, bei ihrer Planung und Errichtung ein Konformitätsbewertungsverfahren (Annahme: Rohrleitung fällt nicht unter Art. 4.3 DGRL) nach der DGRL durchlaufen?

Formulierung enthält § 2 Nr. 6 der 14. ProdSV. Neu ist in beiden Fällen die Ergänzung „für eigene Zwecke verwendet“, damit fallen auch die "Eigenhersteller" in den Anwendungsbereich der DGRL bzw. der 14. ProdSV.Anzuwendende nationale Gesetzgebung ist somit im vorliegenden Fall das ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) sowie die 14. ProdSV (Druckgeräteverordnung). ...

Stand: 06.02.2019

Dialog: 42581