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Fällt ein Heizkessel unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ?

des gleichen Artikels. Mit Blick auf die Vorgabe nach Art. 4 Abs. 2 ist jedoch zu beachten, dass Baugruppen (Druckkörper + Ausrüstung)-       für die Erzeugung von Warmwasser mit einer Temperatur von nicht höher als 110 °C, -       die von Hand mit festen Brennstoffen beschickt werden und -       deren PS·V größer als 50 bar·l ist, die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Nrn 2.10, 2.11, 3.4, 5 a) + d ...

Stand: 14.11.2023

Dialog: 43845