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Müssen erdgasführende Rohrleitungen auf dem Werksgelände, z. B. als Rohrleitung auf der Rohrbrücke, bei ihrer Planung und Errichtung ein Konformitätsbewertungsverfahren (Annahme: Rohrleitung fällt nicht unter Art. 4.3 DGRL) nach der DGRL durchlaufen?

, errichtet und in Betrieb ge­nommen werden, sind diese Gasleitungsanlagen ebenfalls von der PED ausgenommen. Demgegenüber sind z. B. als eine Baugruppe durch ein Generalunternehmer-Projekt schlüsselfertig gelieferte Gaslei­tungsanlagen nach DIN EN 15001-1 nicht von der PED ausgenommen."Mit Inkrafttreten der "neuen" Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU bzw. deren nationale Umsetzung 14. ProdSV wurde ...

Stand: 06.02.2019

Dialog: 42581