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Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen müssen. Artikel 37 Absatz 4 der REACH–Verordnung regelt, wann eine Stoffsicherheitsbeurteilung für nachgeschaltete Anwender erforderlich ist. Dies ist nicht immer der Fall. Der Stoffsicherheitsbericht braucht in folgenden Fällen nicht erstellt zu werden: - die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes für die Zubereitung ist nicht vorgeschrieben. Dies ist der Fall ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4828